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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) für den Einkauf von Lieferung und Leistung durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH

 

§1   Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Lieferanten („Auftragnehmer“) an die Elektro Sanitär Strecker GmbH. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Auftragnehmer, ohne dass die Elektro Sanitär Strecker GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Über Änderungen wird die Elektro Sanitär Strecker GmbH den Auftragnehmer in diesem Falle unverzüglich informieren.
  2. Abweichende, widersprechende oder auch zusätzlich ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht und sind ausgeschlossen.
  3. Vorstehendes gilt auch dann, wenn die Elektro Sanitär Strecker GmbH in Kenntnis solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers diesen nicht gesondert widerspricht, Lieferungen annimmt, Werke abnimmt oder Dienste in Anspruch genommen hat.
  4. Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

 

§2   Angebot, Vertragsschluss, Umfang der Lieferung

  1. Die von der Elektro Sanitär Strecker GmbH an den Auftragnehmer abgegebenen Bestellungen sind verbindlich, sofern sie schriftlich erteilt werden. Bestellungen oder Aufträge kann die Elektro Sanitär Strecker GmbH innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von zwei Wochen (oder einer in der Bestellung bestimmten anderen Frist) schriftlich (Auftragsbestätigung) bestätigt. Im Falle eines Widerrufes haftete die Elektro Sanitär Strecker GmbH nicht gegenüber dem Auftragnehmer.
  2. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Alle Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zertifizierungen und technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) gelten als garantierte Beschaffungsmerkmale und sind zwingend einzuhalten.

 

§3   Liefervorschriften/ Versand/ Gefahrenübergang/ Eigentumsvorbehalt

  1. Kosten für die Lieferung oder den Versand einschließlich Verpackung, Versicherungen und sämtlichen sonstigen Nebenkosten trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
  2. Die auf der Bestellung vermerkte Lieferanschrift ist vom Auftragnehmer einzuhalten. Bei Nichtbeachtung der vereinbarten Lieferanschrift berechnet die Elektro Sanitär Strecker GmbH dem Auftragnehmer die daraus entstehenden Mehrkosten.
  3. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, müssen alle Waren ordnungsgemäß verpackt, gemäß anwendbarer Bestimmungen gekennzeichnet und unter Beachtung handelsüblicher Sorgfalt versendet werden.
  4. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen müssen die Bestell- und Artikelnummern, der Besteller (Mitarbeiternummer) und Kommission angegeben werden.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht erst mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung an den vereinbarten Lieferort auf die Elektro Sanitär Strecker GmbH über. Bei Maschinen und technischen Einrichtungen geht die Gefahr erst nach Bestätigung des positiven Verlaufs einer Funktionsprüfung auf die Elektro Sanitär Strecker GmbH über.
  6. An sämtlichen von der Elektro Sanitär Strecker GmbH für den Zweck der Bestellung übergebenen Informationen, Erkenntnissen und Unterlagen behalten sie sich das Eigentum und ausschließliche Verwertungsrecht vor, soweit der Vertrag mit dem Auftragnehmer nichts Abweichendes vorgibt.
  7. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur soweit sie sich auf Zahlungsverpflichtungen der Elektro Sanitär Strecker GmbH für die jeweilige Ware beziehen, an der sich der Lieferant das Eigentum vorbehält. Eine Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder Weiterverarbeitung durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH an den Auftragnehmer gelieferten Waren wird für die Elektro Sanitär Strecker GmbH vorgenommen, so dass die Elektro Sanitär Strecker GmbH als Hersteller gilt und nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Eigentum an der neuen Sache erwirbt.

 

§4   Termine

  1. Die vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Für deren Einhaltung ist der Eingang der Ware und der dafür erforderlichen Dokumentationsunterlagen bei der Elektro Sanitär Strecker GmbH maßgeblich. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
  2. Wenn der Auftragnehmer irgendwelche Schwierigkeiten in der Fertigung oder Materialbeschaffung voraussieht, muss er die Elektro Sanitär Strecker GmbH unverzüglich benachrichtigen, auch wenn vom Auftragnehmer unbeeinflussbare Umstände eintreten, die eine termingerechte Lieferung der vorgeschriebenen Qualität verhindern könnten.
  3. Besteht vor Fälligkeit der Leistung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Auftragnehmer nicht rechtzeitig leisten kann, ist die Elektro Sanitär Strecker GmbH nach Ankündigung zum vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich für sie die Gefahr ergibt, dass sie ihrerseits deswegen Fristen gegenüber anderen Vertragspartnern nicht einhalten kann. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH ist berechtigt, Prüfung des Arbeitsfortschrittes und Abnahmen im Herstellerwerk vorzunehmen. Bei Überschreitung von vertraglich vereinbarten Terminen oder Fristen in Bezug auf die ganze oder nur einer restlichen Lieferung ist die Elektro Sanitär Strecker GmbH auch ohne Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Kann der Auftragnehmer einen verbindlichen Termin nicht einhalten, so ist er, unbeschadet der sonstigen Rechte der Elektro Sanitär Strecker GmbH (z.B. Vertragsstrafe), verpflichtet einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu nennen. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH ist nicht verpflichtet einen geänderten Fertigstellungstermin oder eine Teillieferung zu akzeptieren.
  5. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH ist berechtigte bei schuldhaften Verzögerungen der Liefer- oder Leistungszeit pro Kalenderwoche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Netto-Auftragsvolumens, insgesamt jedoch maximal 5% des jeweiligen Auftragsvolumens zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf weitergehende gesetzliche Schadenersatzansprüche, deren Geltendmachung unberührt bleibt, angerechnet.
  6. Bei verfrühter Lieferung gelten die Zahlungsfristen der Elektro Sanitär Strecker GmbH erst ab dem von ihr genannten Liefertermin. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH behält sich vor die Lieferung einzulagern oder zurück zu senden. Jegliche der Elektro Sanitär Strecker GmbH entstehenden Kosten wie zum Beispiel, Kosten der Einlagerung, Eilfracht-, Express-, Telefon- oder Faxgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 

 

§ 5 Auftragsdurchführung/ Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des jeweiligen Auftrages die selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung der im Angebot bzw. Auftrag beschriebenen Lieferung bzw. Leistung, selbst wenn der Erfüllungsort die Betriebsstätte der Elektro Sanitär Strecker GmbH oder des Endkunden ist.
  2. Die entsprechenden Arbeitsgeräte sowie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung der eingesetzten Mitarbeiter sind vom Auftragnehmer zu stellen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, qualifiziertes Personal bei der Auftragsdurchführung einzusetzen. Die Anweisungen sowie Beaufsichtigung der Mitarbeiter obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Unbeschadet davon bleibt das Recht des Auftraggebers, die übertragenen Aufträge auf ihre vertragsgemäße Ausführung hin zu überwachen.
  4. Aufträge werden sorgfältig nach den, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen durchgeführt.
  5. Der Einsatz von Subunternehmern durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH. Wird die Zustimmung erteilt, so bleibt der Auftragnehmer dennoch für die Vertragserfüllung in vollem Umfang verantwortlich.

 

§6   Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
  2. Bei Warenlieferungen versteht sich der Preis „Delivered Duty Paid“ (DDP laut Incoterms) an den benannten Lieferort, einschließlich aller Nebenleistungen des Lieferanten und sowie aller Nebenkosten für Verpackung, Transport und Versicherung.
  3. Etwaige Skonto beziehen sich auf den vereinbarten Festpreis, inklusive Fracht- und Verpackungskosten.
  4. Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer auf Wunsch der Elektro Sanitär Strecker GmbH zurückzunehmen.
  5. Festpreise sind nach vollständiger Lieferung und/oder Leistung (einschließlich einer entsprechenden Abnahme durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH) innerhalb von 60 Tagen ab Eingang einer ordentlichen und nicht zu beanstandenden Rechnung fällig. Zahlungen gelten nicht als Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß und erfolgen unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
  6. Die Abrechnung von Leistungen erfolgt jeweils nach Abnahme der im Rahmen einer Bestellung erbrachten Leistung. Nacharbeiten, die aufgrund der Zurückweisung der Arbeiten durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH erforderlich werden, werden bis zur finalen Abnahme nicht vergütet. Wenn die Arbeiten durch den Abnahmebevollmächtigten endgültig zurückgewiesen werden, erfolgt für die auf dieses Werkstück insgesamt verwendete Arbeitszeit keine Bezahlung.
  7. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH ist berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange sie noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen bzw. Leistungen gegen den Auftragnehmer zustehen.
  8. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH schuldet keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins beträgt jährlich 5%-Punkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt des Verzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Auftragnehmer erforderlich.

 

§7 Aufrechnung, Abtretung

Der Auftragnehmer darf gegen Forderungen nicht aufrechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von der Elektro Sanitär Strecker GmbH anerkannt worden. Forderungen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Elektro Sanitär Strecker GmbH abgetreten werden. Dies gilt nicht, wenn ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne von § 354a HGB vorliegt.

 

§8   Abnahmeregelung

  1. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH wird die Ware/Leistung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen prüfen und erkannte Mängel rechtzeitig rügen. Eine Rüge ist jedenfalls dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung des Mangels beim Auftragnehmer eingeht. Eine Mängelrüge für verdeckte Mängel ist jedenfalls dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Entdeckung des Mangels beim Auftragnehmer eingeht.
  2. Für Funktionsprüfungen von Lieferungen und Leistungen die durch Weiterverarbeitung der Elektro Sanitär Strecker GmbH in ein Gesamtwerk einfließen, behält sich die Elektro Sanitär Strecker GmbH eine Funktionsprüfung von 90 Tagen vor.
  3. Im Übrigen finden die Regelungen des Werkvertragsrechts Anwendung, die die Abnahme betreffen.

 

§9   Mängelgewährleistung

  1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand bei Übergabe an die Elektro Sanitär Strecker GmbH fehlerfrei ist, die sich insbesondere aus den Bestellvorschriften ergebende Beschaffenheit hat und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, den einschlägigen Gesetzen, Schutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrstoffverordnung sowie den üblichen technischen Normen (z. B. DIN oder VDE), insbesondere im Hinblick auf einen Gebrauch mit dem billigerweise gerechnet werden kann, entspricht. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen Gegenstand der Leistung, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen, sowie eine Konformitätserklärung beigelegt sein. Alle Angaben des Auftragnehmers in seinen Angeboten, Prospekten und sonstigen Unterlagen gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
  2. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche der Elektro Sanitär Strecker GmbH nach § 437 Nr. 1 und 3 BGB beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB drei Jahre; im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und -regelungen.
  3. Die Gewährleistungsfrist von 36 Monaten läuft ab:
  • Datum der Lieferung bzw. Abnahme bei Waren, die von der Elektro Sanitär Strecker GmbH weiterverarbeitet werden,
  • Datum der Abnahme durch Kunden der Elektro Sanitär Strecker GmbH bei Lieferungen und Leistungen, die ohne Weiterverarbeitung durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH oder vom Auftragnehmer unmittelbar bei ihren Kunden eingebaut werden.
  1. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen der Elektro Sanitär Strecker GmbH uneingeschränkt zu. Der Auftragnehmer ist somit verpflichtet Mängel in der Lieferung oder Leistung zu beseitigen (Nachbesserung) oder neu zu liefern (Ersatzlieferung). Sollte der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer der Elektro Sanitär Strecker GmbH gesetzten, angemessenen Frist nicht nachkommen, kann die Elektro Sanitär Strecker GmbH den Mangel eigenständig beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen bzw. die Vornahme einer Ersatzlieferung selbst veranlassen und vom Auftragnehmer Ersatz der daraus entstandenen Kosten verlangen. Gleiches gilt in dringenden Fällen, die keinen Aufschub zulassen. 
  2. Soweit die gelieferte Ware zur Herstellung weiterer Güter oder Gewerke durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH verwendet wird, gelten zusätzlich die Regelungen des Lieferantenregresses. Sollte die Elektro Sanitär Strecker GmbH aufgrund eines Mangels an der Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers auf Aufwendungsersatz, Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt des Endabnehmers belastet werden, tritt der Auftragnehmer gegenüber der Elektro Sanitär Strecker GmbH insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften würde. Er verpflichtet sich, alle der Elektro Sanitär Strecker GmbH entstehenden Kosten zur Schadensabwehr bzw. -verhütung zu übernehmen.
  3. Für nachgebesserte oder ausgewechselte Teile beginnt nach Abnahme der durchgeführten Arbeiten die Gewährleistungszeit erneut zu laufen, für Lieferteile die wegen Gewährleistungsmängeln nicht im Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungspflicht um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Dies gilt nicht, wenn die Elektro Sanitär Strecker GmbH nach dem Verhalten des Auftragnehmers davon ausgehen musste, dass dieser sich nicht zu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen Gründen vornahm.
  4. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf die von Unterlieferanten hergestellten Teile.
  5. Die Annahme und Bezahlung der Ware durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH bedeutet nicht, dass sie als mangelfrei anerkennt wird.

 

§10   Haftung und Schadensersatz

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schadenersatz aufgrund von schuldhaften Handlungen oder Pflichtverletzungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafter Lieferung oder Pflichtverletzungen im Sinne des § 280 BGB sowie für Beratungspflichten und unerlaubter Handlungen.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens €5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten und der Elektro Sanitär Strecker GmbH auf Verlangen eine Kopie der Haftpflichtpolice zukommen zu lassen. Von nicht abgedeckten, weitergehenden Schadensersatzansprüchen wird der Auftragnehmer durch den Abschluss jedoch nicht entlastet.

 

§11  Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Dokumentation

  1. Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen die jeweils aktuellen anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheits-, Umweltvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Elektro Sanitär Strecker GmbH. Der Auftragnehmer muss ein an den anerkannten Regeln entsprechendes Management – System (z.B. nach ISO 9001) einrichten und nachweisen. Zudem hat der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik, die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und betrieblichen Regeln und Vorschriften des Auftraggebers zu berücksichtigen. Insbesondere hat der Auftragnehmer die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten. Dazu zählt insbesondere die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die durchzuführenden Tätigkeiten und die eingesetzten Arbeitsmittel.
  2. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH behält sich vor, sich von der Wirksamkeit des Qualitätsmanagement-Systems vor Ort zu überzeugen, z. B. nach VDA Band 6 „QS – Systemaudit“. Änderungen der spezifizierten Produktmerkmale oder des sie beeinflussenden Fertigungsprozesses sind der Elektro Sanitär Strecker GmbH anzuzeigen oder mit ihr abzusprechen.
  3. Der Auftragnehmer hat die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung am System, an den Prozessen und an den Produkten gegenseitig informieren.
  4. Bei den technischen Unterlagen besonders gekennzeichneten Merkmalen hat der Auftragnehmer darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen, die Liefergegenstände bezüglich dieser Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate diese Untersuchungen ergeben haben. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der geforderten Spezifikationen laufend durch geeignete Maßnahmen (z. B. Produktprüfungen, Prozessabsicherungen, etc.) sicherzustellen. Die zu überwachenden Produkt- und Prozessmerkmale, die Sicherungsmaßnahmen die Prüfmittel und Prüfmethoden die zugehörigen Qualitätsnachweise werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich festgelegt. Hierbei sind die eventuellen Vorgaben der Elektro Sanitär Strecker GmbH (wie z. B. zu Merkmalen, Sicherungsmaßnahmen, Prüfmittel und Prüfmethoden) vom Auftragnehmer einzuhalten.
  5. Die Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf das eingesetzte Material und auf den Fertigungsprozess für die besonders gekennzeichneten Merkmale ist durch eine geeignete Kennzeichnung sicherzustellen.
  6. Die Prüfungsunterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren und der Elektro Sanitär Strecker GmbH bei Bedarf vorzulegen. Dies gilt insbesondere für dokumentationspflichtige Merkmale zur Erfüllung der jeweils gültigen Gesetzesvorschriften. Vorlieferanten hat der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten.

 

§12   Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle von der E Elektro Sanitär Strecker GmbH erhaltenen oder alle in sonstiger Weise aus dem Bereich von ihr bekannt gewordenen nicht offenkundige Informationen, Erkenntnisse und Unterlagen wie z.B. technische und sonstige Daten, Messwerte, Technik, Betriebserfahrungen, Betriebsgeheimnisse, Know-how, Zusammensetzungen und sonstige Dokumentationen („Informationen“) geheim zu halten, ohne Zustimmung der Elektro Sanitär Strecker GmbH Dritten nicht zugänglich zu machen und nur zum Zwecke der Abwicklung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Angestellte, Mitarbeiter und Unterlieferanten sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
  2. Die Elektro Sanitär Strecker GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung der Bestellung die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz und Datensicherheit zu beachten.
  4. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bzw. des Auftrages weiter, solange die erhaltenen Informationen nicht ohne Verschulden des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, Berater oder sonstiger von dem Lieferanten in irgendeiner Art und Weise beauftragter Personen offenkundig geworden sind, wofür dieser die Beweislast trägt.
  5. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer von der Elektro Sanitär Strecker GmbH nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, jedoch unter vollständiger Anrechnung der Vertragsstrafe, bleibt unberührt.

 

§13   Urheberrecht

  1. An allen, dem Auftragnehmer zugänglich gemachten Unterlagen behält sich die Elektro Sanitär Strecker GmbH sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Ohne schriftliche Einwilligung der Elektro Sanitär Strecker GmbH dürfen die vorgenannten Unterlagen weder im Entwurf noch im Original anderweitig genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  2. Werden im Rahmen der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer Planungsunterlagen, Softwaren, Verfahren, Erfindungen oder vergleichbares geistiges Eigentum erstellt, stehen der Elektro Sanitär Strecker GmbH, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, hieran die alleinigen Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte zu. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle auf die vertraglich vereinbarte Nutzung zu eigenen Zwecken beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.

 

§14 Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund

Bei Zahlungseinstellung des Auftragnehmers, Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers ist die Elektro Sanitär Strecker GmbH berechtigt, ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts kann die Elektro Sanitär Strecker GmbH gegen angemessene Vergütung für die Weiterführung von Arbeiten vorhandene Einrichtungen und bisher erfolgte Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen.

 

§15  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Elektro Sanitär Strecker GmbH und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, und die Vorschriften zum internationalen Privatrecht finden keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort ist bei Werkverträgen, Lieferungen mit Montage und Leistungen der von der Elektro Sanitär Strecker GmbH bestimmte Ort der Abnahme, bei Lieferungen der in der Bestellung angegebenen Empfangsort. 
  3. Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der Elektro Sanitär Strecker GmbH (Herten). Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
  4. Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Lieferschein, Rechnung und andere vom Auftragnehmer beizubringende Dokumente sind in deutscher Sprache zu übersenden, falls nicht anders vereinbart.

 

§16  Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner Hinsicht ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. In diesem Fall wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung von den Parteien durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.